- Um einen Probenbetrieb während der Corona-Pandemie zu ermöglichen, müssen alle Auflagen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung eingehalten werden.
- Die Teilnahme an Proben ist freiwillig und erfolgt nach eigener Abwägung und auf eigenes Risiko.
- Wer Krankheitssymptome bei sich feststellt, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, darf an einer Probe nicht teilnehmen und das Gebäude nicht betreten.
- Besucher, Eltern oder Zuhörer haben keinen Zutritt zum Gebäude oder Probenraum.
- Das Betreten aller Räumlichkeiten im Gebäude sowie ein Aufenthalt darin ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung (Maske) zulässig.
- Nach dem Betreten des Gebäudes sind zuerst die Hände zu waschen und mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Nach dem Betreten des Gebäudes bzw. nach dem Händewaschen wird unverzüglich der zugewiesene markierte Platz eingenommen.
- Alle persönlichen Gegenstände werden am Platz gelagert; eine gemeinsame Lagerung von Instrumenten-Koffern, Taschen, Jacken etc. im Flur ist nicht zulässig.
- Es erfolgt keine Bereitstellung von Notenständer oder Fußbank durch den Verein; es müssen alle benötigten Gegenstände selbst mitgebracht werden.
- Die Maske darf ausschließlich am Platz sitzend abgenommen werden.
- Die Sanitärräume dürfen nur einzeln benutzt werden und auch in evtl. Warteschlangen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Während der Probe ist ein Mindestabstand von 1,5 m zum jeweils nächsten Spieler oder Dirigentin einzuhalten.
- Pro Spieler ist eine Raumfläche von 7 m² vorzusehen.
- Während der Proben ist in regelmäßigen Pausen gründlich zu lüften.
- Auf Teilnehmerlisten wird zur Nachverfolgung eventueller Kontaktketten die Anwesenheit der Teilnehmer vermerkt.
- Angefasste Gegenstände, wie z.B. Türklinken, sind zum Probenende mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Die Maßnahmen werden je nach Empfehlungen des RKI ggfs. aktualisiert und ergänzt.