Aufnahme eines Corona-konformen Online-Probenbetriebs

Wir befinden uns im Jahr 2021 n. Chr. und durch die Corona-Pandemie ist die Probenarbeit fast aller Orchester zum Erliegen gekommen. Aller Orchester? Nein! Ein paar unbeugsame Zupfer hören nicht auf, dem Corona-Virus Widerstand zu leisten und finden Alternativen…

Der obige Text kommt vielen Asterix-Fans sicher bekannt vor. Und so, wie die tapferen Gallier ihren Kampf gegen die Römer nicht aufgeben wollen, stemmen wir uns mit aller Kraft und vielen neuen Ideen gegen das Corona-Virus und dessen Einfluss auf unsere musikalische Arbeit.

Daher führen wir unsere Probenarbeit nun online fort. Jamulus macht’s möglich!

Wie das im Detail geht, kann hier nachgelesen werden.

Wiederaufnahme des Probenbetriebs

Der Probenbetrieb für das Erwachsenen- und Jugendorchester wird ab dem 10.08.2020 bzw. 14.08.2020 unter Einhaltung der Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wieder aufgenommen.

Die Proben des Erwachsenenorchesters erfolgen dabei aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregeln in kleineren Ensembles.

Die Probe des Jugendorchesters kann wie gewohnt im Probenraum stattfinden.

Hygienekonzept für Proben während der Corona-Pandemie

  1. Um einen Probenbetrieb während der Corona-Pandemie zu ermöglichen, müssen alle Auflagen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung eingehalten werden.
  2. Die Teilnahme an Proben ist freiwillig und erfolgt nach eigener Abwägung und auf eigenes Risiko.
  3. Wer Krankheitssymptome bei sich feststellt, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, darf an einer Probe nicht teilnehmen und das Gebäude nicht betreten.
  4. Besucher, Eltern oder Zuhörer haben keinen Zutritt zum Gebäude oder Probenraum.
  5. Das Betreten aller Räumlichkeiten im Gebäude sowie ein Aufenthalt darin ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung (Maske) zulässig.
  6. Nach dem Betreten des Gebäudes sind zuerst die Hände zu waschen und mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  7. Nach dem Betreten des Gebäudes bzw. nach dem Händewaschen wird unverzüglich der zugewiesene markierte Platz eingenommen.
  8. Alle persönlichen Gegenstände werden am Platz gelagert; eine gemeinsame Lagerung von Instrumenten-Koffern, Taschen, Jacken etc. im Flur ist nicht zulässig.
  9. Es erfolgt keine Bereitstellung von Notenständer oder Fußbank durch den Verein; es müssen alle benötigten Gegenstände selbst mitgebracht werden.
  10. Die Maske darf ausschließlich am Platz sitzend abgenommen werden.
  11. Die Sanitärräume dürfen nur einzeln benutzt werden und auch in evtl. Warteschlangen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  12. Während der Probe ist ein Mindestabstand von 1,5 m zum jeweils nächsten Spieler oder Dirigentin einzuhalten.
  13. Pro Spieler ist eine Raumfläche von 7 m² vorzusehen.
  14. Während der Proben ist in regelmäßigen Pausen gründlich zu lüften.
  15. Auf Teilnehmerlisten wird zur Nachverfolgung eventueller Kontaktketten die Anwesenheit der Teilnehmer vermerkt.
  16. Angefasste Gegenstände, wie z.B. Türklinken, sind zum Probenende mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  17. Die Maßnahmen werden je nach Empfehlungen des RKI ggfs. aktualisiert und ergänzt.